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Stehengebliebenes Fluggepäck – wer haftet?

Sommerurlaub nach den Corona-bedingten Reisebeschränkungen: Viele wollen wieder raus, auch an die Badestrände des Mittelmeers oder des Atlantiks. Das Stichwort lautet: Flugreise. Viele haben das gleiche Anliegen, mit der Folge, dass an den deutschen Flughäfen zur Sommerferienzeit ein ungewohnter Andrang an Fluggästen und sich stauende abzufertigende Flugzeuge die Abfertigungssysteme an den Flughäfen überfordert. An den Flughäfen lagern hunderte herrenlose Gepäckstücke, Fluggepäck, welches z.T. noch nicht einmal abgefertigt worden ist oder nicht mehr zur Flugbeförderung gelangt ist. Kann dies alles richtig sein? Welche Rechte hat hier der Flugpassagier und gegen wen sind sie zu richten?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2022
Veröffentlicht: 2022-08-09
Dokument Stehengebliebenes Fluggepäck – wer haftet?