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Inhalt der Ausgabe 04/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Wertermittlung bei der privaten Pkw‐Nutzung im Taxigewerbe +++ Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb +++ Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten +++ Schiffslinienverkehr fährt mit ermäßigtem Steuersatz +++ Minderung und Schmerzensgeld aufgrund von Todesangst +++ Verspäteter Abflug und Gewitter am Ziel nicht außergewöhnlich +++ Beförderung zwischen EU‐Mitgliedstaaten mit Zwischenstopp: Dienstleistungsort +++ Plötzlicher Durchfall als unerwartet schwere Erkrankung +++ Urlaub von der Pflege nur bei Erholungspause von Pflegepersonen +++ ITB‐Nachlese: Internationale Reisen übertreffen das globale Wirtschaftswachstum +++

Steuern

Anmietung von Messestandsflächen nicht hinzurechnungspflichtig!

Das FG Düsseldorf entwickelt sich – und dies ist im Hinblick auf eine sachgerechte Anwendung der Gewerbesteuerhinzurechnungsvorschriften unter Beachtung der gesetzgeberischen Zielsetzungen nur begrüßenswert – allmählich zum führenden Korrektiv zur Übermaßauslegung und ‐anwendung des § 8 Nr. 1d und e GewStG. Nicht nur, dass die Düsseldorfer Finanzrichter mit Urteil vom 24.9.2018 im SLR‐Verfahren mit erfrischend deutlicher Begründung dargelegt haben, dass sie der Linie des Fiskus keinesfalls folgen (womit ein über der deutschen Tourismusbranche seit dem Jahr 2008 schwebendes Damoklesschwert schon mal an Schärfe verloren hat); sie haben sich nun mit Urteil vom 29.1.2019 (Az.: 10 K 2717/17 G) ebenso klar gegen die Hinzurechnung von Standmieten für (inländische) Messeflächen geäußert.

B2B‐Unterrichtsveranstaltungen – Internationale Steuerseminare im EuGH‐Fokus

Eine für die MICE‐Industrie und B2B‐Fortbildungsveranstalter relevante Stellungnahme der Generalanwältin beim EuGH (Eleonor Sharpston) vom 10.1.2019 nehmen wir zum Anlass, auf eine wohl bald zu erwartende Änderung der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung hinzuweisen. Im konkreten Fall in der schwedischen Rechtssache Srf konsulterna (Az.: C‐ 647/17) ging es um ein mehrtägiges Steuerseminar eines schwedischen Berufsverbands; dieses fand von Montag bis Freitag in einem anderen EU‐Mitgliedstaat statt, wobei der Mittwoch seminarfrei war.

Können Ferienhäuser eines gemeinnützigen Vereins der Grundsteuer unterliegen?

Die Frage, ob Ferienhäuser eines als gemeinnützig anerkannten Vereins Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne darstellen und somit nicht von der Grundsteuerpflicht befreit sein können, hatte kürzlich das FG Münster zu entscheiden. In Übereinstimmung mit dem Finanzamt kam das FG zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Ferienhäusern um Wohnungen handelt, die nach § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie zu gemeinnützigen Zwecken genutzt werden.

Übersicht in 2019 zu erwartender BFH‐Entscheidungen

Der BFH hat eine Übersicht derjenigen Verfahren von besonderem Interesse veröffentlicht, die voraussichtlich noch in diesem Jahr erledigt werden sollen. Die nachfolgende Zusammenstellung beinhaltet eine Auswahl jener Verfahren, die von großer Bedeutung für die Touristik sein werden. Die vom BFH gewählte Reihenfolge nach Steuerarten wird beibehalten. Das fraglos wichtigste Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung finden Sie unter Abschn. 2.3.

Recht

Neue Fristen im neuen Reiserecht

Jedes Rechtsverhältnis benötigt für die Berechnung der in Vertrag und Gesetz enthaltenen Zeitbestimmungen klare Regeln. Dies gilt für Fristen als einem abgegrenzten, also bestimmten oder jedenfalls bestimmbaren Zeitraum in gleicher Weise wie für Termine als bestimmte Zeitpunkte, an denen etwas geschehen soll oder eine Rechtswirkung eintritt – so auch für den Pauschalreisevertrag.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-09
 

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