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Steuerbefreiung für die Seeschifffahrt: Überraschende Einschränkung für Bevorratungslieferungen

Leistungen für die Seeschifffahrt sind gem. § 8 Abs. 1 i.V. mit § 4 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung dient vor allem der Vereinfachung, weil sich für den Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug erübrigt. Mit einem BMF-Schreiben vom 15.6.2020 wurde der Anwendungsbereich hinsichtlich der Lieferungen zur Bevorratung von Bordshops überraschend eingeschränkt. Aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe ergeben sich Abgrenzungsfragen und Steuerrisiken.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-12
Dokument Steuerbefreiung für die Seeschifffahrt: Überraschende Einschränkung für Bevorratungslieferungen