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Steuerermäßigung auf Eintrittsgelder für Straßenfest

Soweit bei einem jährlich am selben Ort stattfindenden Straßenfest Umsätze eines Veranstalters aus Eintrittsgeldern für musikalische Unterhaltung und Vorführungen von Schaustellern anfallen, unterliegen diese dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a und d UStG (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.4.2010, Az.: 5 K 7215/06 B).

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2011
Veröffentlicht: 2011-01-14
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Dokument Steuerermäßigung auf Eintrittsgelder für Straßenfest