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Steuersätze auf Eintrittsgelder für Schaubergwerk und Heilstollen

Eine Verwaltungsgemeinschaft, die in Thüringen eine ehemalige Bergwerksanlage als Betrieb gewerblicher Art führt, beanspruchte für sich den ermäßigten Steuersatz sowohl für Museumseintrittsberechtigungen als auch für die Verabreichung von Heilbädern gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7a und 9 UStG. Hingegen wollte die Finanzverwaltung den Regelsteuersatz anwenden – entschieden hat nun kürzlich das FG Thüringen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-08
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