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Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen

Das Bayrische Landesamt für Steuern hat mit einer Verfügung vom 20.2.2018 zum Steuersatz von Subunternehmerleistungen im genehmigten Linienverkehr mit Bussen Stellung genommen. Dies wird zu einer wesentlichen Änderung in der Rechnungsstellung bei Subunternehmerleistungen führen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-09
Dokument Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen