Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen
Das Bayrische Landesamt für Steuern hat mit einer Verfügung vom 20.2.2018 zum Steuersatz von Subunternehmerleistungen im genehmigten Linienverkehr mit Bussen Stellung genommen. Dies wird zu einer wesentlichen Änderung in der Rechnungsstellung bei Subunternehmerleistungen führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-09 |