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Tax Compliance im Unternehmen

§ 3 Abs. 1 AO definiert den Begriff Steuer. Steuern sind demnach Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Seiten 21 - 46

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