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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Frischer Wind im Arbeitsstättenrecht

Wer sich als Anwender der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten seit den ersten Reformschritten im Jahr 2007 daran gewöhnt hatte, dass „die Dinge reifen müssen“ und der ASTA bisweilen über fünf Jahre brauchte, um Themenfelder wie „Brandschutz“ (ASR A2.2) oder die „Straßenbaustellen“ (A5.2) in das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl.) zu hieven, – nicht zu reden von dem aktuellen Dauerbrenner „Bildschirmarbeitsplätze“, als Thema schon 2017 beschlossen –, rieb sich verwundert die Augen, als pünktlich zum Frühlingsanfang mit über 50 (!) Druckseiten im GMBl. Nr. 9–11 vom 18. März 2022, Seite 198 ff. eine insgesamt 18 AS-Ren berührende Generalrevision vom Bundesarbeitsministerium bekannt gemacht wurde. Wenngleich sich schon im Arbeitsprogramm 2022/2023 derartiges bereits abzeichnete, hat die Geschwindigkeit der Reform doch verwundert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.05.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-29
Dokument Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Frischer Wind im Arbeitsstättenrecht