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Tracing-Verfahren hilft – Luftfrachtführer kann von Haftung für verloren gegangenes Gepäck frei werden

Geht Reisegepäck im Rahmen der Luftbeförderung verloren, kann der Luftfrachtführer den Vorwurf eines groben Organisationsmangels entkräften, indem er an dem weltweit praktizierten Tracing-Verfahren zum Auffinden fehlgeleiteter Gepäckstücke teilnimmt (OLG Köln, Urteil vom 17.3.2004, Az: 11 U 16/03, OLG-Report Köln 2004, 363).

Seite 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.19
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01
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Dokument Tracing-Verfahren hilft – Luftfrachtführer kann von Haftung für verloren gegangenes Gepäck frei werden