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Trennung von B2C- und B2B-Umsätzen in der Touristik

Für den Unternehmer besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Gegenüber privaten Leistungsempfängern besteht diese Verpflichtung nicht. Häufig ist der leistende Unternehmer nicht in der Lage, abschließend beurteilen zu können, ob der Leistungsempfänger überhaupt ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist und wenn ja, ob er die Leistungen für seinen unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich empfängt. Dennoch setzt die Finanzverwaltung diese Information für eine korrekte Besteuerung voraus. Nachfolgend wird auf die „Wie“-Frage eingegangen, anhand welcher Informationen die Trennung von Privat- und Firmenkunden möglich ist und welche Aufzeichnungen empfehlenswert sind. Jedenfalls sollten betroffene Unternehmer prüfen, wie sie (rechtssicher) eine praktikable Identifizierung ihrer B2B-Umsätze sicherstellen können. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bis zur Überprüfung seitens der Finanzbehörden mehrere Jahre vergehen können und eine nachträgliche Umqualifizierung eines B2C- in einen B2B-Fall – und umgekehrt – erhebliche technische, buchhalterische und steuerliche Auswirkungen hat.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-13
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Dokument Trennung von B2C- und B2B-Umsätzen in der Touristik