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Treppensicherheit – Ist „Abkupfern“ erlaubt?

Unter „Abkupfern“ versteht man im Allgemeinen den Gedankenklau, das Abschauen oder das Nachmachen bereits erarbeiteter Lösungen. In technischen Bereichen stellen sich sofort patentrechtliche Fragen. Auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes gibt es patentrechtliche Fragen in aller Regel nicht. Ganz im Gegenteil, sehr großzügig werden bewährte Lösungen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Das ist vernünftig und sinnvoll, weil es letztendlich um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht. Viele Sicherheitsfachkräfte lassen sich von dem Gedanken leiten: Der Erfahrungsaustausch ist immer die preiswerteste und beste Investition.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-01-07
Dokument Treppensicherheit – Ist „Abkupfern“ erlaubt?