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Überraschende Entgeltklausel unwirksam

Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in Branchenverzeichnissen im Internet regelmäßig unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner dort nicht vermutet wird, gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.11.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-12
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Dokument Überraschende Entgeltklausel unwirksam