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Ulm: Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 24. Juni 2019 einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25
Dokument Ulm: Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt