Umfassende Insolvenzabsicherungspflicht – aber wer sichert ab?
So lange es die moderne Pauschalreise gibt, so lange wird wegen der von den Reiseveranstaltern praktizierten Vorkasse auf den Reisepreis gestritten: Wie kann für den Reisenden das Geldverlustrisiko abgesichert werden, wenn der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise oder während des Urlaubs Insolvenz anmeldet, also nicht mehr zahlungs‐ und leistungsbereit ist? Nach einigen BGH‐Grundsatzentscheidungen und mehreren ins deutsche Reiserecht umgesetzten EU‐Pauschalreisen‐Richtlinien besteht in Deutschland nach wie vor eine gesetzeswidrige, nur löcherige Insolvenzabsicherung der Reisepreis‐Vorkasse. Hier will der Gesetzgeber nun nachbessern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-12 |