Umsatzsteuer im Reisebüro: Margensteuer auch für Deutschland?
Als veranstaltendes Reisebüro sind wir es gewohnt, dass uns ausländische Mehrwertsteuern für Hotel, Mietwagen, Eintrittskarten und ähnl. Reisevorleistungen nicht erstattet werden, weil wir der Margensteuer unterliegen. Müsste dies für unser Deutschland-Angebot (z.B. Reisen an die Ostsee) nicht anders sein, zumal wir hier normalerweise auch über „Steuerrechnungen“ verfügen? Zumindest zur Ankurbelung des Deutschland-Tourismus wäre es doch hilfreich, Vorsteuerbeträge auf Eingangsleistungen für Hotel, Bahn, Bus, Taxi, Gastronomie etc. abziehen zu können.
Seiten 8 - 12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-14 |