Umsatzsteuer – Service-Fee ist kein Entgelt für E-Commerce-Leistungen
Im Rahmen unseres internationalen Firmenkundengeschäfts stellen wir neben dem Preis für internationale Flugtickets auch ein Service-Entgelt in Rechnung. Seit jeher erheben wir darauf 16 Prozent Umsatzsteuer. In jüngster Zeit verweigern Kunden teilweise die Zahlung, weil es sich um E-Commerce-Leistungen handeln soll, die am Sitz des Kunden erbracht werden und damit in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Ist diese Beurteilung zutreffend?
Seiten 7 - 8
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |