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Umsetzung des Standes der Lärmminderungstechnik – ein Erfahrungsbericht

Das Vorsorgeprinzip stellt einen sehr wesentlichen Grundgedanken des Immissionsschutzes dar. Mit der Umsetzung durch technische Anforderungen nach dem Stand der Technik sind wesentliche Erfolge erzielt worden. Dies gilt in besonderer Weise auch für den Lärmschutz. Dennoch gibt es technische und rechtliche Entwicklungen, die die praktische Umsetzung des Vorsorgegedankens erschweren.

Der Autor stellt Beispiele aus der Arbeit der Unteren Immissionsschutzbehörden in NRW dar. Damit wird aufgezeigt, wo Fortschritte erzielt wurden und wie sich damit auch langjährige Konflikte durch die Umsetzung des Standes der Lärmminderungstechnik beseitigen lassen. Auf der anderen Seite wird aufgezeigt, welchen Probleme und Randbedingungen weitere Erfolge beim Lärmschutz erschweren. In technischer Hinsicht ist dabei die mangelnde Kennzeichnung der schalltechnischen Eigenschaften vieler Anlagen zu nennen. Daneben sind als erschwerende Randbedingungen die baurechtlich genehmigungsfreie Errichtung bestimmter Anlagen zusammen mit dem stark wachsenden Einsatz dieser Anlagen zu beachten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2013.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-31
Dokument Umsetzung des Standes der Lärmminderungstechnik – ein Erfahrungsbericht