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Ungültigkeit einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen Protokollierungspflicht über Wahlvorstandssitzung

§ 10 Abs. 5, § 21 Abs. 1 PersVG BW.
§ 19 PersVGWO BW

1. Wird im Vorfeld einer Personalratswahl in der Sitzung des Wahlvorstands, in der gemäß § 10 Abs. 5 PersVG BW über die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder entschieden wird, gegen die Protokollierungspflicht des § 19 PersVGWO BW verstoßen, stellt dies einen Verstoß gegen eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift im Sinne von § 21 Abs. 1 PersVG BW dar, der regelmäßig zur Ungültigkeit der Wahl führt.

2. Zum angestrebten Geschlechterproporz bei Personalratswahlen.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. 15.2.2022
– PL 15 S 2537/21 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-24
Dokument Ungültigkeit einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen Protokollierungspflicht über Wahlvorstandssitzung