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Unterhaltung durch Schausteller auf jährlich stattfindendem Dorffest

Viele Gemeinden veranstalten regelmäßig Dorffeste und verlangen von Besuchern Eintrittsgelder. Fraglich ist, ob solche Veranstaltungsleistungen als Leistungen aus Schaustellertätigkeit angesehen werden können und Ticketeinnahmen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Finanzverwaltung und FG hingegen betrachten die Voraussetzungen für den Ermäßigungstatbestand i.d.R. als nicht erfüllt. Nun hatte der BFH zu entscheiden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-10
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Dokument Unterhaltung durch Schausteller auf jährlich stattfindendem Dorffest