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Untersuchungs- und Handlungsstrategie zur Bodenuntersuchung in der Lippeaue

Flussauen stellen wertvolle Lebensräume für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten dar und erfüllen gleichzeitig zahlreiche Ökosystemdienstleistungen. Infolge der intensiven Nutzung der Flusslandschaften durch den Menschen, werden die einst naturnahen Auen jedoch in ihrer Fläche und Funktionalität stark eingeschränkt. Das Ergebnis überwiegend anthropogener Einflüsse sind Überschreitungen der Vorsorgewerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Böden von Überschwemmungsbereichen verschiedener Bach- und Flussauen an vielen Fließgewässern in Deutschland.

Dieser Schadstoffanreicherung in (Ober-)Böden kommt auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine wesentliche Bedeutung zu, da es für die Verbesserung der Fluss- und Auendynamik zum Aushub und Bewegung teilweise erheblicher Bodenmaterialmengen und insbesondere der Oberböden und zum Teil auch der Unterböden kommt. Zum Schutz des Oberbodens ist, anders als bei den Unterböden, eine Verwertung jedoch nur im Rahmen der Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sinnvoll (vgl. Merkblatt Nr. 44, [4]). Hierfür sieht die BBodSchV jedoch im Regelfall die Einhaltung der Vorsorgewerte vor (vgl. § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 9, BBodSchV; [5]), soweit nicht gemäß § 12 Abs. 10 der BBodSchV in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten eine Umlagerung von Bodenmaterial möglich ist und die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Buchstabe b und c des Bundes-Bodenschutzgesetzes genannten Bodenfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. Die Schadstoffsituation am Ort des Aufbringens darf dabei nicht nachteilig verändert werden. Damit stellen die Vorsorgewerte bzw. – in Gebieten mit flächenhaft erhöhten Schadstoffgehalten die entsprechenden gebietsbezogenen Hintergrundwerte – im Rahmen des Gewässerumbaus für den weiteren Umgang mit den Oberböden die wesentliche Bewertungsgrundlage dar. Der mengenmäßig höhere Anteil an Bodenmaterial aus dem Unterboden und Untergrund zeigt ebenfalls – zumeist jedoch geringere – Schadstoffanreicherungen. Mit Ausnahme der Böden mit hohen Organikanteilen ist eine gute Verwertungsmöglichkeit, z. B. in technischen Bauwerken oder bodenähnlichen Anwendungen (Verfüllungen) gegeben, weshalb sich die hier erarbeiten Untersuchungsergebnisse zunächst auf den Oberboden konzentrieren.

Soils in the flooding areas of river floodplains often show overruns of precautionary values in accordance with the Federal Soil Protection and Contaminated Sites Ordinance (BBodSchV) due to heavy metals and persistent organic pollutants. As part of the implementation of the EU-WFD interventions in the soil are planned in many Rivers. A reuse of accumulating topsoil material is only possible in the context of a rootable soil layer. However, this requires compliance with the provisions of the BBodSchV. Exceptions are possible pursuant to § 12 (10) of the BBodSchV, but require a territorial delimitation. Using the example of the Lippeaue, it was therefore determined by means of investigations of the topsoil that the frequency of flooding is one of the essential factors of pollutant input. In addition, it is proven that the type of agricultural use, the TOC content and the share of fine soil contribute directly or indirectly to the accumulation of pollutants. A sampling strategy developed from this is to be used as a recommendation for future transformation projects and further investigations on the specific area demarcation.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2019.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-26
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Dokument Untersuchungs- und Handlungsstrategie zur Bodenuntersuchung in der Lippeaue