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Untervermittlungsleistungen bleiben steuerfrei – BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung

Die Frage, ob die Tätigkeit von Untervermittlern im Rahmen der Kreditvermittlung nach § 4 Nummer 8b bis 8g UStG steuerfrei sein kann, ist weiterhin streitig. Gegen das Urteil des BFH vom 9. Oktober 2003 (Az: V R 5/03, Abruf-Nr. 032589) wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Seiten 1 - 2

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
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