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Unterwegs im Reiseland

Geschäftsreisende werden sich im Reiseland immer wieder über Straßen und Landwege fortbewegen müssen. Dabei dürfen nur sichere Reiserouten benutzt werden. Werden Fahrten und Ausflüge bzw. Reisetätigkeiten unternommen, so sind die örtlichen Kontaktpersonen und das Reisesicherheitsmanagement des Unternehmens vorab zu informieren. Dabei müssen den verantwortlichen Stellen und Personen folgende Informationen mitgeteilt werden:
- Ausflugsziel
- geplante Zeitdauer
- genaue Ankunfts- und Rückkehrzeiten
- Fahrtroute
- Zwischenstopps
- Erreichbarkeit
- Begleitpersonen
Solche Reiseinformationen müssen stets vertraulich behandelt und vor unbefugten Dritten geheim gehalten werden.

Seiten 195 - 203

Dokument Unterwegs im Reiseland