Unwirksame Klauseln – Beförderung auch ohne Fahrschein
Der BGH hat entschieden, dass folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beförderungsunternehmen unwirksam sind:
– „Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.“
– „Eine Erstattung für verloren gegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgen nicht.“
Seite 20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |