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Verbilligte Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt

Wieder einmal haben die Steuerfahndung und in der Folge ein Finanzgericht verbilligte Kreuzfahrten eines Mitarbeiters der Touristik zum Anlass genommen, Fallgestaltungen dieser Art steuer- und strafrechtlich zu würdigen – dies auf der Grundlage einer durch Gesetz und Rechtsprechung geschaffenen Rechtslage, die an Komplexität und Rechtsunsicherheit kaum zu überbieten ist. Störgefühle entwickeln sich insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Finanzbeamte und Finanzrichter viele Jahre nach der Realisierung solcher Sachverhalte ihre Entscheidung aus einer Vielzahl von kasuistischen Entscheidungen herleiten, die zwischenzeitlich ergangen sind, den Betroffenen mit allen Differenzierungen aber kaum bekannt sein konnten. Zudem wurden für die Bewertung solcher Vorteile in dem neuen Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 4.9.2013 (Az.: 2 K 23/12) nach freiem Ermessen des Gerichts erhebliche Abschläge (hier mit 60% der Katalogpreise) festgestellt, ohne den Steuerpflichtigen zu exkulpieren. Insofern ähnelt dieser Vorgang dem Vorgehen und den fiskalischen Schlussfolgerungen anlässlich der Dortmunder Steuerfahndungsaktion in 2005 (vgl. SRTour 1/2006 S. 6). Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über mögliche Auswirkungen der FG-Entscheidung, für die eine Revision nicht zugelassen wurde.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-07
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Dokument Verbilligte Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt