Verdeckte Gewinnausschüttung? – Bei „Zweit-Pkw“ darf private Kfz-Nutzung nicht unterstellt werden
Steht dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Dienst-Pkw zur Verfügung, der nicht für private Fahrten verwendet werden darf, so darf das Finanzamt auch ohne Führung eines Fahrtenbuchs nicht eine private Nutzung des Fahrzeugs unterstellen.
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |