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Verkauf von Eintrittskarten – Differenzbesteuerung nicht anwendbar

Zwischen Bund und Ländern ist eine einheitliche Rechtsauffassung abgestimmt worden, wonach der Weiterverkauf von Eintrittskarten durch so genannte Ticket-Service-Agenturen umsatzsteuerlich nicht in den Anwendungsbereich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fällt.

Seiten 9 - 10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2005
Veröffentlicht: 2005-12-01
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Dokument Verkauf von Eintrittskarten – Differenzbesteuerung nicht anwendbar