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Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter bei Reiseversicherungen als Versicherungsentgelte steuerpflichtig

Ein für die Versicherungs- und Tourismuswirtschaft gleichermaßen bedeutsames Musterverfahren zur Versicherungsteuer – im konkreten Fall mit einem Streitwert von über 34 Mio. € – ist vom Bundesfinanzhof (BFH) im Sinne der Finanzverwaltung entschieden worden. Danach stellen Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter (im Gegensatz zu Provisionen) auch dann Versicherungsentgelte dar, wenn an den Versicherer nur eine Nettoprämie – nämlich die Zahlung des Reisekunden abzüglich Verkaufsaufschlag – abgeführt wird. Dieses Modell zum Vertrieb von Reiseversicherungen dürfte damit seine Attraktion verloren haben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.05.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2017
Veröffentlicht: 2017-05-10
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