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Verlosungsgewinn als Arbeitslohn von dritter Seite?

Der BFH muss folgende Frage zur Problematik des Drittlohns entscheiden: Ist ein Gewinn lohnsteuerpflichtig, den ein Arbeitnehmer im Rahmen einer von einem Dritten veranstalteten Verlosung erhält, wenn fremde Dritte an der Verlosung nicht teilnehmen konnten. Das FG Münster hatte dies bejaht (Urteil vom 26.3.2002, Az: 15 K 3309/99). Die Entscheidung ist jetzt in Revision vor dem BFH (Az: VI R 69/04).

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.08.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2005
Veröffentlicht: 2005-08-01
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Dokument Verlosungsgewinn als Arbeitslohn von dritter Seite?