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Vermittlung von Reiseleistungen im Ausland / Vorsteuerabzug beim Verzicht auf eine Steuerbefreiung

Im Anschluss an den Beitrag über Provisionsbesteuerung (Ausgabe 2/2005, Seite 3) habe ich mit einem Mandanten, der ein Reisebüro betreibt, die Umsatzsteuerpflicht seiner Provisionserlöse besprochen. Dabei sind folgende Fragen offen geblieben:
1. Das Reisebüro vermittelt Seereisen (also nicht umsatzsteuerbare Leistungen auf hoher See) für Veranstalter mit Sitz im In- und Ausland. Anlässlich der letzten Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurden sämtliche Provisionen für Seereisen als nicht umsatzsteuerbare Entgelte mit Vorsteuerabzug behandelt, weil die vermittelten Umsätze allesamt im Ausland ausgeführt wurden (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 UStG). Nach den obigen Ausführungen habe ich Zweifel, ob dies richtig ist.
2. Das Reisebüro gibt die bei Veranstaltern gebuchten Seereisen an andere Agenturen weiter, ohne dass deren Einschaltung den Veranstaltern bekannt wird. Die Vergütung erfolgt durch Provisionsweitergabe meines Mandanten unter Ausweis von Umsatzsteuer. Sollten derartige Provisionserlöse für Seereisen auch nicht umsatzsteuerbar sein?

Ein Leser hat sich an die Redaktion mit folgender Frage gewendet: Ein Reiseveranstalter in der Rechtsform der GmbH wendet auf seine Reiseleistungen die Margenbesteuerung nach § 25 UStG an. An der GmbH sind die Inhaber-Eheleute mit jeweils 50 Prozent beteiligt. Sie haben ein Gebäude im Privatvermögen errichtet, das sie an die GmbH vermieten möchten. Um die auf den Herstellungskosten lastende Vorsteuer abziehen zu können, wollen sie auf die Steuerbefreiung der Vermietung verzichten.

Seiten 12 - 14

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2005
Veröffentlicht: 2005-06-01
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Dokument Vermittlung von Reiseleistungen im Ausland / Vorsteuerabzug beim Verzicht auf eine Steuerbefreiung