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Vermittlungsentgelte für Flugleistungen – Teil A: B2C-Fälle mit Ticket-Stornos und Umbuchungen

Reisebüros, die Flüge an Privatpersonen vermitteln, unterliegen bei der Versteuerung ihrer Vermittlungsentgelte der „5%-25%- Regelung“. Sie erbringen regelmäßig – teilweise gegen Zusatzentgelte – auf Wunsch des Buchenden Umschreibungen der Tickets oder Erstattungen. Wie sind diese Serviceentgelte umsatzsteuerrechtlich zu behandeln?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.06.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-10
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Dokument Vermittlungsentgelte für Flugleistungen – Teil A: B2C-Fälle mit Ticket-Stornos und Umbuchungen