Vermittlungsentgelte für Flugleistungen – Teil A: B2C-Fälle mit Ticket-Stornos und Umbuchungen
Reisebüros, die Flüge an Privatpersonen vermitteln, unterliegen bei der Versteuerung ihrer Vermittlungsentgelte der „5%-25%- Regelung“. Sie erbringen regelmäßig – teilweise gegen Zusatzentgelte – auf Wunsch des Buchenden Umschreibungen der Tickets oder Erstattungen. Wie sind diese Serviceentgelte umsatzsteuerrechtlich zu behandeln?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-10 |