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Veröffentlichung im Internet – Allgemeine Anwendbarkeit von Urteilen und Beschlüssen des BFH

Im Verfahren vor den Finanzgerichten entfalten rechtskräftige Entscheidungen Bindungswirkung ausschließlich für die am Rechtsstreit beteiligten Parteien und deren Rechtsnachfolger (§ 110 Absatz 1 Finanzgerichtsordnung).

Seite 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.05.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2005
Veröffentlicht: 2005-05-01
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