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VG Hannover: Betrieb von Windkraftanlagen rechtswidrig

Der Betrieb zweier Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf ist wegen Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover in einem Eilverfahren aktuell entschieden. Nach Auffassung der Richter aus Hannover hatte der Landkreis Schaumburg im Genehmigungsverfahren zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-27
Dokument VG Hannover: Betrieb von Windkraftanlagen rechtswidrig