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Video‐ und Katalogfotos per Mini‐Flugdrohne – Kein rechtsfreier Raum

Auch die Marketing‐Abteilungen touristischer Unternehmen haben die Kamera‐Drohnen entdeckt: Diese sind zwar erst seit wenigen Jahren auf dem Markt. Jedoch werden die kleinen Fluggeräte mehr und mehr zu einem Massenphänomen. Mini‐Flugdrohnen – möglicherweise gesteuert nur mit dem Smartphone und ausgestattet mit winzigen Kameras – haben schnell das Interesse auch unter deutschen Nutzern geweckt. Die kleinen Fluggeräte liefern perfekte Urlaubspanoramen mit Strand und Meer. Mit ihnen lässt sich die neu eröffnete Hotel‐Anlage optisch bestens ins Bild setzen, sei es die neu gestaltete Poolanlage, der parkähnliche Außenbereich oder auch die Terrassenlandschaften im Bereich der Speiseräume. Obwohl sich also nun auch für touristische Unternehmen neue Werbemöglichkeiten eröffnen (etwa für Image‐Videos oder Werbe‐Fotos in Online‐Katalogen etc.), gelten nach wie vor die bekannten gesetzlichen Regularien vor allem für Personenabbildungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-11
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