Vorabstimmungen – Die Weichen sind vor der Wahl zu stellen
Im nächsten Jahr stehen wieder turnusmäßige Wahlen zu den Personalvertretungen auf der Bundesebene und auf der Länderebene in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt an. Vor Beginn des eigentlichen, vornehmlich in der jeweiligen Wahlordnung geregelten Wahlverfahrens können bereits notwendige (Vor-)Abstimmungen abgehalten werden. Diese können dann in bestimmten, nachfolgend näher aufgezeigten Fällen, auf das Wahlverfahren einwirken und davon abweichende Regelungen mit sich bringen. Da Streitigkeiten über die Fehlerhaftigkeit dieser (Vor-)Abstimmungen solche über die spätere Wahl sind, gilt es schon jetzt, die wichtigsten Voraussetzungen zu kennen und zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-23 |