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Vorauskasse und löcherige Insolvenzabsicherung

Es hat sich in der Touristik sowohl für den „Kauf“ von Flugtickets als auch bei der Buchung von Pauschalreisen der Brauch entwickelt, dass der jeweilige Reisende die Flugtickets sofort bezahlen und auch für den Reisepreis Vorkasse leisten muss. Dass dies für den Reisenden nicht ohne Risiko ist, für die gezahlten Ticketentgelte oder Reisepreise keine Gegenleistung zu bekommen, hat die Entwicklung der jüngsten Vergangenheit mit den Insolvenzen von Fluggesellschaften wie Air Berlin, Germania, Small Planet und anderen ebenso gezeigt wie zuletzt besonders nachdrücklich die Insolvenzen in der Thomas‐Cook‐Gruppe.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2019
Veröffentlicht: 2019-11-11
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