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Vorsicht Falle! – Neue Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Gut versteckt im „Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters“ hat der Gesetzgeber die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Die neuen Vorschriften gelten seit 1. Januar 2007. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte sofort aktiv werden! Lesen Sie nachfolgend, was Sie tun müssen.

Seiten 19 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2007
Veröffentlicht: 2007-03-01
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Dokument Vorsicht Falle! – Neue Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails