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Wann ist das Telefonieren (Handy, Festnetz) unfallversichert?

D er Grundsatz ist einfach: Privates, eigenwirtschaftlich motiviertes Telefonieren steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ist aber ein Betriebsbezug gegeben bzw. erfolgt das Telefonieren im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit nach §§ 2 ff. SGB VII, dann besteht Unfallversicherungsschutz. Dazu bietet die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2018 – S 8 U 207/16 – ein aktuelles Beispiel.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.03.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-04
Dokument Wann ist das Telefonieren (Handy, Festnetz) unfallversichert?