Inhalt der Ausgabe 03/2019
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD hat sich zum Ziel gesetzt, die individuelle Lebensleistung von langjährig in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten noch in dieser Legislaturperiode durch Einführung einer „Grundrente“ zu honorieren. Im Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 heißt es hierzu: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“ Welchen Weg die Koalition bei der Umsetzung der geplanten „Grundrente“ beschreiten wird, ist noch offen.
Kurzbeiträge
Eine Meldung aus dem Bundesarbeitsministerium hat vor kurzem für Aufsehen bzw. Schmunzeln bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit gesorgt: Zu den bisher bestehenden zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) soll demnächst ein weiteres hinzukommen. Das Ministerium arbeitet an einem Referentenentwurf zum SGB XIV, das nicht zuletzt aufgrund des Terroranschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt das soziale Entschädigungsrecht zusammenfassen soll. Damit würde die Zahl XIII übersprungen. Welcher Teil der sozialen Sicherung diesem Buch in Zukunft vorbehalten bleibt, ist derzeit in der Bundeshauptstadt ein gut gehütetes Geheimnis.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird von derzeit etwa 3,4 Millionen auf rund 5,3 Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nicht Schritt damit hält die Zahl der Pflegerinnen und Pfleger. Aktuell gibt es davon rund zwei Millionen. Fast 40.000 Stellen im Pflegebereich sind – so die Bundesagentur für Arbeit – derzeit nicht besetzt. Altenpflegedienste verzeichneten 23.862 unbesetzte Stellen für Fachkräfte und Helfer. In der Krankenpflege waren 14.707 offene Stellen gemeldet. Der Pflegebereich steht deshalb für die Politik ganz oben auf der Agenda. Angesichts des Fachkräftemangels will die Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden im Pflegebereich in den kommenden vier Jahren um zehn Prozent steigern.
Nach wie vor bildet die Einführung der Grundrente ein Dauerthema in der bundesdeutschen Sozialpolitik. Bundesgesundheitsministerin Ursula von der Leyen hatte in der vorletzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine „Lebensleistungsrente“ ins Spiel gebracht und die spätere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles warb für eine „Solidarrente“. Beiden Modellen war allerdings kein Erfolg beschieden. Dreh- und Angelpunkt für die Einführung einer Grundrente ist heute der Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und SPD im März 2018 geschlossen haben.
Monatlich 66,33 Euro beträgt derzeit der allgemeine Beitrag für krankenversicherungspflichtige Studenten in den alten und neuen Bundesländern. Er errechnet sich wie folgt: Der Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten liegt derzeit bei 649 Euro monatlich. Multipliziert mit einem Beitragssatz von 10,22 Prozentpunkten ergibt sich der allgemeine Monatsbeitrag.
Gesetzgebung und Praxis
Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel stellte am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vor. „Die Tätigkeit des Bundessozialgerichts war auch im vergangenen Jahr stark nachgefragt, auch wenn die Eingangszahlen insgesamt etwas zurückgegangen sind“, so der Präsident.
Nachrichten aus der EU
+++ Brexit: Auswirkungen auf die Sozialversicherung +++ Fristgerechte Implementierung der EU-Verordnung über Medizinprodukte +++ OECD-Rentenausblick +++ Impfmüdigkeit als Gefahr für globale Gesundheit +++ Eurostat-Studie: Immer kürzere Krankenhausaufenthalte +++ Investieren für Europa +++ Bertelsmann-Stiftung fordert europäische Arbeitslosen-Rückversicherung +++
Rechtsprechung
♦ EuGH, Urteil vom 13.9.2017, Rs. C-569/15 (X ./. Staatssecretaris van Financiën) –
+++ BAG zur sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung +++ LArbG Berlin-Brandenburg: Keine Lohndiskriminierung bei freier Mitarbeiterin des ZDF +++ BVerfG: Automatisierte KFZ-Kennzeichenkontrollen in drei Bundesländern teilweise verfassungswidrig +++ OLG Hamm: Keine Löschung der Wortmarke „Felsquellwasser“ +++ BGH stellt hohe Anforderungen an Aufklärungspflicht bei Organspenden +++ OLG Oldenburg zu Schmerzensgeld wegen Fremdkörper im Knie nach Operation +++ OLG Hamm: Kein Verweis auf Erreichbarkeit eines Grundstücks per Hubschrauber +++
Standpunkt
In einer Zeit, in der die zunehmende externe Beratung kritisch hinterfragt wird, soll auf gesetzlicher Grundlage eine Beratungslinie durch private Dienstleister gesetzlich fundiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entspricht mit neueren Gesetzesvorlagen zur Geschäfts, Rechnungs und Betriebsführung im Bereich der Krankenversicherung der Strategie der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Deren Geschäftsfeld soll im öffentlichen Sektor über das Prüfgeschäft hinaus im Beratungsgeschäft langfristig erweitert werden, nachdem das Prüfgeschäft der Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren bereits sukzessive ausgebaut worden ist.
Aktuelles
+++ Ein Überschuss von 6,2 Milliarden Euro +++ Freiwillige Rentenzahlungen haben sich versechsfacht +++ Der Preis eines Medikaments +++ Steuerzuschuss auch für die Pflegeversicherung gefordert +++ Die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung +++ Renten und Beamtenpensionen werden angeglichen +++ Hausbesuche der Ärzte sind in Gefahr +++ Wieder mehr Organspenden +++ Lebenserwartung und Rentenbezug +++ Ungesundes Leben mit schlechter Ernährung +++ Immer mehr Erwerbstätige +++ Größere Sicherheit bei Krebsmedikamenten geplant +++ Rentenzugangsalter bei Altersrenten +++ Die „Rente ab 63“ ist sehr beliebt +++ Private Pflegekosten steigen deutlich an +++ Höhere Zuschüsse für Geburtshelfer +++ Weniger Fehltage bei psychischen Erkrankungen +++ Weniger Arbeitsunfälle im Jahr 2017 +++ Minijobs deutlich gestiegen +++
Service
„Wer will was von wem woraus?“
Akteure, Interessen und Rechtsverfolgung beim Sozialversicherungsregress
Göttingen, Donnerstag, 4. April 2019
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