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Weitergabe kundenbezogener Daten an den Ersatzversorger

§§ 6a, 20 Abs. 1 EnWG, §§ 3, 3a UWG, § 4 StromNZV

Eine Stromlieferantin hat gegen die Stromnetzbetreiberin keinen Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe kundenbezogener Daten zu einem Letztverbraucher einer Marktlokation, die sich nicht in der Niederspannung befindet, an den Ersatzversorger, wenn der Energiebezug dieses Letztverbrauchers keinem Bilanzkreis aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Lieferverhältnisses zugeordnet werden kann.

(Leitsatz der Redaktion)

LG Dortmund, Urt. v. 05.05.2022 – 16 O 53/19 (EnW)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.04.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-07-19
Dokument Weitergabe kundenbezogener Daten an den Ersatzversorger