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Whistleblowing
In Deutschland besteht Handlungsbedarf

Dieser Beitrag befasst sich mit der neuen Whistleblower-Richtlinie. Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (im Folgenden RLE) ist am 16. April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und trat mit Zustimmung des Europäischen Rates, der diese am 7. Oktober 2019 erteilte, und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten, die noch kein effektives nationales System zum Schutz von Whistleblowern geschaffen haben. Daher besteht ein konkreter Handlungsbedarf. Die Umsetzungsfrist für die RLE beträgt nach Art. 26 Abs. 1 RLE zwei Jahre. Damit bleibt Deutschland bis Oktober 2021 Zeit, die RLE in nationales Recht umzusetzen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-30
Dokument Whistleblowing