• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Willensbildung und Interessendurchsetzung in der Dienststelle
Eine Analyse der Interessenvertretungsfunktion der Personalvertretung, Gewerkschaften, des Dienststellenleiters und der Beschäftigten

Die Entscheidungen der Dienststelle sind das Ergebnis der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen, die innerhalb des Entscheidungsfindungsprozesses der Dienststelle zum Ausdruck kommen. Hierbei vertritt der Dienststellenleiter die Dienstherrninteressen, die letztlich wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots (Art. 114 II GG, § 6 I HGrG, § 7 BHO) in einer kostengünstigen, optimalen und reibungslosen Aufgabenerledigung einer stabilen und gefestigten Dienststelle liegen. Demgegenüber stehen die Beschäftigteninteressen, die sich aus der technischen, ökonomischen und sozialen Struktur der Dienststelle entwickeln. Diese Interessen werden im dienststelleninternen Entscheidungsprozess insbesondere vertreten von der Personalvertretung und den Gewerkschaften. Als Interessenvertreter der Beschäftigten tritt aber auch der Dienststellenleiter in Erscheinung, wenn er im Rahmen der Erfüllung seiner Fürsorgepflicht (§ 78 BBG, Arbeitgeberfürsorgeprinzip) im Wege der Gleichrichtung der Dienstherrn mit den Beschäftigteninteressen diese in seiner Entscheidung berücksichtigen muss, sich also nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Erwägungen (s. o.) orientieren kann und somit auch zum „Interessenvertreter“ der Beschäftigten wird. Schließlich vertreten die Beschäftigten selbst ihre eigenen Interessen. In diesem Zusammenhang versucht die Abhandlung, der dienststelleninternen Vertretung der Beschäftigten nachzugehen. Dabei soll der Fokus auf die Betrachtung der Willensbildung und Interessendurchsetzung der Interessenvertreter Personalvertretung, Gewerkschaften, Dienststellenleiter und Beschäftigte gelegt werden und somit das „Innenleben“ der Interessenvertretungsfunktion dieser Interessenvertreter durchleuchtet werden. Dies geschieht an Hand von drei Interessenvertretungsmerkmalen: der Übernahme von Beschäftigteninteressen, der Bildung von Kollektivinteressen und der Interessendurchsetzung durch diese Interessenvertreter.

Seiten 284 - 297

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.08.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 8 / 2011
Veröffentlicht: 2011-07-25
Dokument Willensbildung und Interessendurchsetzung in der Dienststelle