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Windenergieanlagen mit eingeschränktem Betrieb zulässig

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat der Klage einer Betreiberin auf Erteilung einer Genehmigung von insgesamt vier Windenergieanlagen in Borchen mit Urteilen vom 27. November 2019 stattgegeben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-27
Dokument Windenergieanlagen mit eingeschränktem Betrieb zulässig