Zahlungstermine beachten: Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.
Seiten 5 - 7
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |