• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zahlungstermine beachten: Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008

Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.

Seiten 5 - 7

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2007
Veröffentlicht: 2007-12-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Zahlungstermine beachten: Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008