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Inhalt der Ausgabe 07/2018

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Kommission
• Studie durchleuchtet Minijobs
• Wer arbeitet in Minijobs?
• Kritikpunkte
• Fazit der Studie
• EU-Subsidiaritätsrügen verfehlen Quorum
• Mitgliedstaaten sind geteilter Auffassung
• Sozialdemokraten übernehmen Berichterstattung im Europäischen Parlament
• Krankenkassen fordern Nachbesserungen beim Verordnungsvorschlag zu HTA

Aufsätze

Zugang zum Sozialschutz für alle Erwerbstätigen – ein weiterer „Meilenstein“ bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Neue Technologien, Digitalisierung und Globalisierung gehören zu den Treibern dieser Veränderung. Wenn sich die Arbeitsmärkte entwickeln und verändern, bedürfen auch die Sozialschutzsysteme einer Anpassung, damit alle Erwerbstätigen davon profitieren können.

Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung nach der Reform des AÜG

Durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (BT-Drucks. 18/9232, S. 2) hat der deutsche Gesetzgeber die Zulässigkeit der Leiharbeit neu geregelt. War zuvor schon umstritten, wie sich die deutschen Regelungen auf eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung auswirken, gibt es zu den Neuregelungen noch keine Rechtsprechung. In §§ 1 Abs. 1a und 1b, 9 Abs. 1 Nr. 1a, 1b AÜG werden die schon bislang geltenden Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags und des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags sowie die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher (§ 10 AÜG) über die fehlende Erlaubnis hinaus auf die Fälle erstreckt, in denen die Arbeitnehmerüberlassung nicht von Beginn an als solche bezeichnet wird oder der Leiharbeitnehmer mehr als 18 Monate oder länger als tariflich gestattet überlassen wird.

Videoüberwachung von Beschäftigten zwischen Weisungsrecht und Persönlichkeitsschutz

Der zunehmende Einsatz neuer Technologien am Arbeitsplatz wirft neue Fragen und Probleme auf, denen Gerichte und Gesetzgeber begegnen müssen, um Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien zu gewährleisten. Zweifellos befinden wir uns in einer Umgebung schneller und konstanter Veränderungen, was die rechtliche Bewertung eines jeden Einzelfalles zusätzlich erschwert.

Diskriminierungsschutz und Kirchenautonomie

Die Frage, in welchem Maße die Arbeitsrechtsordnung religiöse Werte berücksichtigen, sich insbesondere auf Vorstellungen der Kirchen einlassen muss, ist komplex. Die Abwägung zwischen der Wahrung des Rechts der Religionsgemeinschaften auf Autonomie und Selbstbestimmung und dem Erfordernis einer wirksamen Anwendung des Verbots der Diskriminierung wegen der Religion ist heikel.

Vorlagen an den EuGH

Arbeitsrecht: Zahlungsunfähigkeit Arbeitgeber / Betriebliche Altersversorgung

Aktenzeichen: 3 AZR 142/16 (A), ECLI:DE:BAG:2018:
200218.B.3AZR142.16A.0
Datum: 20.2.2018
Vorlegendes Gericht: BAG

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Sozialpolitik: Gesundheitsschutz / Stillzeiten / Gleichbehandlung

Urteil des EuGH vom 19.10.2017, Rs. C-531/15 (Elda Otero Ramos ./. Servicio Galego de Saúde, Instituto Nacional de la Seguridad Social) –
Anmerkung von Dr. Bettina Graue, Bremen

Sozialpolitik: Gleichbehandlung / Kirchenrecht

Urteil des EuGH vom 17.4.2018, Rs. C‐414/16 (Vera Egenberger ./. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.) –
Anmerkung von Peter Stein, Hamburg

Kurz notiert

Krebs – In zwanzig Jahren soll niemand mehr daran sterben

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 21.3.2018 bis zum 31.5.2018 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 7 / 2018
Veröffentlicht: 2018-07-04
 

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