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Inhalt der Ausgabe 10/2018

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Parlament
• Wie wird das neue Europäische Parlament nach dem Brexit aussehen?
• „Dying to work“ – Kampagne
• Europäisches Solidaritätskorps – Zweite Phase der Umsetzung

Rat
• Österreich hat die EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli übernommen.

Kommission
• Mehr Geld für die Vernetzung in Europa

Aus den Mitgliedstaaten
• Britische Regierung schreibt Wunschzettel

EU-Institutionen
• Europäischer Drogenbericht

Aufsätze

Europäische Säule sozialer Rechte

In dem Vorhaben einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ werden zwanzig Rechte und die zu deren Sicherung erforderlichen Institutionen als Grundlage des Binnenmarkts und der in dessen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsordnung zusammengestellt. Die Initiative zielt primär auf die EU-Staaten. Die sozialen Rechte sollen im Rahmen der öffentlichen Haushaltskontrolle im Rahmen des Europäischen Semesters Beachtung finden. Zur Veranschaulichung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Rechtsgarantien wird in Form eine „Social Scoreboard“ eine internet-gestützte und -taugliche Darstellungsform geschaffen.

Der Eigentumsschutz sozialer Rechte im europäischen Unionsrecht

Die unionsrechtliche Eigentumsgarantie ist nicht im „Vertrag über die Europäische Union“ (EUV) und im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) verankert worden. Die Regelung in Art. 345 AEUV zur Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten berührt nicht den unionsrechtlichen Schutz des Eigentums. Dieser wird in Art. 17 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (GRCh) garantiert. Die Charta ist seit Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages am 1.12.2009 verbindliches Recht, und zwar im Rang von Primärrecht (Art. 6 Abs. 1 EUV).

Die Pflicht eines Betriebsrates in Litauen

Einen Betriebsrat zu gründen ist seit dem Jahr 2017 in Litauen Pflicht. Insgesamt wurde das Betriebsratsrecht neu gefasst und wirft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Fragen auf. Was genau geändert wurde und worauf man achten sollte, ist für Angestellte wie Vorgesetzte gleichermaßen von Bedeutung. Insbesondere weil nun mehr Berufstätige mit dem Konstrukt des Betriebsrates in Litauen in Berührung kommen werden.

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Arbeitsrecht: Arbeitszeitgestaltung/Jahresurlaub/Gesundheitsschutz

RL 2003/88/EG
Urteil des EuGH vom 29.11.2017, Rs. C-214/16 (Conley King . /. The Sash Window Workshop Ltd, Richard Dollar) –
Anmerkung von Dr. Sibylle Romero, Stuttgart

Arbeitsrecht: Selbstständigeneigenschaft/Zuschussgewährung/Aufenthaltsstaat

RL 2004/38/EG
Urteil des EuGH vom 20.12.2017, Rs. C-442/16 (Florea Gusa . /. Minister for Social Protection, Irland, Attorney General) –
Anmerkung von David Johnson, München

Soziale Sicherheit: Wanderarbeitnehmer/E 101/A 1

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Verordnung (EWG) Nr. 574/72; Verordnung (EG) Nr. 883/04; Verordnung (EG) Nr. 987/09
Urteil des EuGH vom 6.2.2018, Rs. C‐359/16 (Hof van Cassatie . /. Ömer Altun u. a.) –
Anmerkung von Stefanie Klein, LL.M., Duisburg

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 7.8. bis zum 6.9.2018 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-04
 

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