Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal
Die Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf dem Internet-Bewertungsportal www.yelp.de ist zulässig. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und die Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt. Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen. Dies entschied der BGH aktuell mit Urteil vom 14.1.2020, Az.: VI ZR 496/18 (u.a.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-10 |