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Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal

Die Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf dem Internet-Bewertungsportal www.yelp.de ist zulässig. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und die Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt. Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen. Dies entschied der BGH aktuell mit Urteil vom 14.1.2020, Az.: VI ZR 496/18 (u.a.).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-10
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Dokument Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal