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Zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

BFH-Urteil vom 2. August 2018 – V R 37/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-03-05
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