• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zustimmungsfiktion in mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten

§ 68 Abs. 2, § 69 Abs. 3, § 72 Abs. 1, § 73 Abs. 2, § 80 Abs. 2 SPersVG.

1. Anlässlich der Ausübung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Personalentscheidungen gehört die Prüfung, ob eine Auswahlentscheidung auf einem unrichtigen Sachverhalt basieren könnte, zu den Aufgaben des Personalrats.

2. Ihm sind die zu dieser Prüfung erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis zu geben. Die Informationspflicht des Dienststellenleiters besteht in dem – nach objektiven Kriterien zu ermittelnden – Umfang, in welchem die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben die Kenntnis der Unterlagen benötigt.

OVG Saarland, Beschl. v. 10.8.2021 – 5 A 264/20 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.12.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-24
Dokument Zustimmungsfiktion in mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten