Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
Geradezu symptomatisch für unser komplexes Steuerrecht ist die Tatsache, dass relativ einfache Fallgestaltungen über viele Jahre und Jahrzehnte rechtlich ungeklärt bleiben. Bis eine kasuistisch angelegte Rechtsprechung alle in der Praxis vorkommenden Umstände solcher Sachverhalte ins Auge fassen kann, vergehen vielfach Jahre. Dies gilt beispielsweise für die Besteuerung von Rabattvorteilen von dritter Seite, aber auch für ebenfalls täglich stattfindende Betriebsveranstaltungen oder Betriebsausflüge. Nachstehend erhalten Sie Hinweise zum Stand der Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-12 |