• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zweijährige Aufbewahrungsfrist für Hotelrechnungen? / Rechnungsgestaltung bei steuerfreien Vermittlungsentgelten

Kann es sein, dass auch Hotelrechnungen von Privatpersonen zukünftig zwei Jahre aufzubewahren sind? Müssen wir einen Hinweis in unsere Rechnung einfügen?

Mit Blick auf das BMF-Schreiben zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Flüge fragt ein Firmenkunde von uns an, ob unsere Rechnungen einen Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2004 (Az: IV A 5 – S 7200 – 9/04) enthalten müssen. Wie stellen wir eine regelkonforme Rechnung aus?

Seiten 13 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2005
Veröffentlicht: 2005-04-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Zweijährige Aufbewahrungsfrist für Hotelrechnungen? / Rechnungsgestaltung bei steuerfreien Vermittlungsentgelten